§ 1) Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, die Weitergabe wird untersagt.
§ 2) Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
§ 3) Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig sein
§ 4) Wird ein vermittelter Vertrag rückgängig gemacht, wird unser Provisionsanspruch hier von nicht berührt.
§ 5) Auch bei telefonisch (mündlich) bekannt gegenbenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
§ 6) Bei Abschluss eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen
§ 7) Wir berechnen die ortsüblichen Provisionen, wenn sich aus dem vorstehenden Angebot nichts anderes ergibt.
§ 8) Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden.
§ 9) Unsere Firma haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von uns nachgewiesenen Objekte.
§ 10) Gerichtsstand Neuruppin gilt als vereinbart.